Aus Protest gegen die Festnahme des früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont in Deutschland haben Demonstranten und Demonstrantinnen eine Autobahn und mehrere andere Straßen in der Region blockiert. Betroffen sind die Autobahn A7 nahe der französischen Grenze sowie die Nationalstraße N340, die Katalonien mit der spanischen Südostküste verbindet. Am frühen Morgen behinderten Demonstranten zudem den Verkehr im Zentrum Barcelonas. Nach Angaben der Behörden wurde die Blockade zweier Hauptzufahrtsstraßen in die katalanische Hauptstadt inzwischen beendet.

"Kein Zurück mehr"

Die Aktionen organisierte das Verteidigungskomitee der Republik (CDR), in dem sich Bürgerinitiativen in ganz Katalonien zusammengeschlossen hatten. Am Montag hatte das Komitee "fortdauernde" Proteste angekündigt. Mit den "letzten Inhaftierungen und der Festnahme des Präsidenten Carles Puigdemont scheint klar, dass wir einen Punkt erreicht haben, von dem es kein Zurück mehr gibt", hieß es in einer Mitteilung der CDR.
Die deutsche Polizei hatte Puigdemont am Sonntag – fünf Monate nach Beginn seiner Flucht aus Spanien – aufgrund eines europäischen Haftbefehls an der deutsch-dänischen Grenze festgenommen. Bei Protesten in Barcelona war es danach zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Am Montag hatten sich Zehntausende Katalanen an den Protesten in Barcelona beteiligt. Polizisten drängten die fahnenschwenkenden Demonstranten mit Schlagstöcken hinter Absperrungen zurück. Zahlreiche Personen bluteten. Die Demonstranten riefen "Puigdemont, unser Präsident" und "Freiheit für politische Gefangene".
In Neumünster leitete das Amtsgericht ein von der spanischen Regierung beantragtes Auslieferungsverfahren ein. Es entschied, dass Puigdemont für die Dauer des Verfahrens in Haft bleiben soll. Die Richter begründeten dies mit Fluchtgefahr: So wohne der 55-Jährige in Belgien und es könne für ihn einen "erheblichen Anreiz" geben, dorthin zurückzukehren. Über eine Auslieferung wird laut des Leitenden Oberstaatsanwalts Georg Güntge erst nach Ostern entschieden.