Stalking-Terror nach Trennung: „Ich habe nur noch geweint und mich hilflos gefühlt“
Was als Tinder-Bekanntschaft begann, wird für eine 44-Jährige zum Albtraum. Nach der Trennung akzeptiert ihr Ex-Partner kein Nein und beginnt, sie zu belästigen.

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„Anfang 2025 hatte ich eine Beziehung zu einem Mann, den ich über Tinder kennenlernte. Sehr gebildet und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig“, erzählt Beate Hegemann aus Dortmund. (Der Kontakt zu Betroffenen wurde über eine Selbsthilfegruppe hergestellt, Name und Herkunft wurden auf Wunsch geändert, d. R.) Die 44-Jährige, die eine führende Position in einer sozialen Einrichtung bekleidet, zog allerdings bereits nach wenigen Wochen die Reißleine, da sie vermehrt narzisstische und anderweitig auffällige Verhaltensweisen vernahm.
„Er stellte mich bereits nach dem zweiten Treffen vor die Wahl zwischen ihm und meinen langjährigen Freunden. Es folgten völlig empathielose Reaktionen auf mein Haustier oder abwertende Bemerkungen über meine Figur. Zudem betrieb er schlimmstes Gaslighting, indem er ständig an meiner Wahrnehmung zweifelte und so tat, als würde ich mir sein Fehlverhalten bloß einbilden“, erzählt Hegemann. Als sie dem neuen Partner die Trennung erklärte, wurde schnell deutlich, dass er keinen Schlussstrich akzeptieren würde. Für Hegemann begann ab diesem Zeitpunkt eine psychische Zerreißprobe: Denn ihr Ex-Partner begann, sie zu stalken.
Ein Martyrium, mit dem die Dortmunderin jedoch nicht alleine ist. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 24.700 Stalking-Fälle polizeilich registriert. Von einer höheren Dunkelziffer ist laut Experten definitiv auszugehen, da viele Opfer den Weg zur Polizei aus Scham oder Angst meiden. Studien zu Stalking in Deutschland ergaben, dass rund zehn Prozent der Bevölkerung in ihrem Leben einmal Opfer von Stalking werden. Mit über 80 Prozent sind überwiegend Frauen betroffen. Auffällig ist dabei: Fast alle von ihnen werden von Männern gestalkt.
Geschenke mit Briefen an der Türklinke
Immer wieder kam es vor, dass Geschenke mit Briefen an der Türklinke von Beate Hegemann hingen. „Es schrieb darin, dass er sich häufig in der Nähe meiner Wohnung aufhalte, da es ihm dann besser ginge.“ Einmal sah sie ihn sogar vom Fenster aus an der Straße spazieren. Nur wenige Tage später entdeckte sie, dass ihr Auto zerkratzt und ihr Moped beschädigt worden war. Zu einer weiteren Ausartung sollte es folglich Anfang Sommer kommen. „Er schrieb mehrere Briefe an meine Vorgesetzten, in denen er sich abwechselnd auch als jemand anderes ausgab. In den Briefen stand zum Beispiel, dass er meine Entlassung empfehle, da ich in der sozialen Einrichtung Drogen- und Sexpartys akzeptiere“, so Hegemann.
Obwohl sie den Stalker ignorierte, schien dieser nicht nachzulassen, sondern vielmehr zu immer heftigeren Mitteln zu greifen. „Es gipfelte dann in E-Mails, die er an meine Firmenadresse schickte und dabei bewusst auch wahllos andere Personen der Firma in CC nahm. Darin schwärmte er von sexuellen Erlebnissen mit mir“, erzählt das Opfer. Beate Hegemanns seelisches Gerüst brach daraufhin zusammen: „Ich habe nur noch geweint und mich hilflos gefühlt. Machtlos gegenüber so viel Boshaftigkeit, Gemeinheit und Krankheit im Kopf eines Menschen.“
Es geht um Macht und Kontrolle
Psychologe Florian Wedell ist Teil von Weisser Ring e. V., Deutschlands größter Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität, Gewalt und eben auch Stalking. Warum Menschen andere Menschen stalken, weiß der Experte sehr genau: „Es geht dabei häufig um Macht und das Erleben von Kontrolle. Auch Rachegefühle können ein Anlass sein.“ Da Stalking ein Phänomen des sozialen Nahbereichs ist, geht der Experte davon aus, dass besonders oft verletzte Gefühle oder Zurückweisungen eine Rolle spielen – wie im Fall von Beate Hegemann.
„In manchen Fällen beginnen Menschen zu stalken, weil sie glauben, dass der oder die Betroffene in besonderer Weise mit ihnen verbunden sei oder die Betroffene habe ein Schicksal, an das sie gebunden sei. Aus Statistiken und Studien wissen wir, dass das männliche Geschlecht auf der Täterseite überrepräsentiert ist“, so der Psychologe.
Dem Stalking ausgesetzt zu sein, bedeutet für die Betroffenen häufig, dass sie sich nicht mehr trauen, ihr Leben selbstbestimmt zu führen. „Das kann zu massiven Ängsten führen, die sich im schlimmsten Fall zu behandlungsbedürftigen psychischen Störungen entwickeln“, sagt Wedell.
Die Betroffenen berichten dem Experten häufig von einem Gefühl des Ausgeliefertseins, was dazu führt, dass alltägliche Dinge wie etwa der Gang zum Bäcker oder das Öffnen des eigenen Mail-Postfachs zu Herausforderungen werden. „In besonders schlimmen Fällen suchen Stalker ihre Opfer sogar in der Reha oder im Krankenhaus auf, also genau dann, wenn die Betroffenen sich gerade von einer Erkrankung oder vielleicht sogar den psychischen Belastungen aufgrund des Stalkings erholen möchten“, erklärt der Psychologe. Dies führt in Summe zu einer latenten Bedrohung, die das gesamte Leben der Betroffenen umfasst und ihnen die Selbstbestimmtheit nimmt.

Gesetzliche Missstände
Hegemann hat von Anfang an polizeiliche Anzeigen erstattet. „Ich suchte schon früh nach Hilfe und hatte zwei Zoom-Calls mit einer Beratungsstelle. Dort erfuhr ich gleich, dass es wichtig ist, alles schriftlich zu dokumentieren.“ Die Ermittlungen wurden aber aufgrund fehlender Beweismittel eingestellt. „Das Rechtssystem mag einer verstehen oder nicht, aber in meinem Falle finde ich nicht, dass es gewirkt oder geholfen hat“, sagt Hegemann.
Dass die rechtliche und gesetzliche Lage Missstände aufweist, sieht auch Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Strafverfahren werden oft mangels Beweisen eingestellt, weil Stalking schwer nachweisbar ist. Viele Opfer erhalten nicht schnell genug Schutz oder müssen lange auf gerichtliche Entscheidungen warten. Auch das Strafmaß für Täter wird teils als zu milde empfunden“, sagt Solmecke. Politisch fehle es zudem häufig an flächendeckender Opferberatung und technischer Ausstattung der Behörden, um digitales Stalking effektiv zu verfolgen. „Ein weiterer Missstand liegt darin, dass viele Betroffene aus Angst oder Scham keine Anzeige erstatten – hier braucht es mehr Aufklärung, Unterstützung und Sensibilität“, sagt der Rechtsanwalt. Aber was können Betroffene von Stalking überhaupt tun?
„Betroffene können bei der Polizei Strafanzeige erstatten. Daneben besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht eine zivilrechtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (§ 1 GewSchG) zu beantragen – zum Beispiel ein Kontaktverbot oder ein Näherungsverbot“, erklärt der Experte. Bei akuter Gefahr könne auch ein Eilantrag gestellt werden, der meist kurzfristig entschieden werde. Auch eine Wohnungsverweisung oder eine vorübergehende Schutzunterbringung kann erfolgen, was besonders sinnvoll ist, wenn der Täter etwa ein Ex-Partner ist. „Wichtig ist, alle Vorfälle gründlich zu dokumentieren (zum Beispiel durch ein Stalking-Tagebuch), um später glaubhaft Beweise vorlegen zu können“, rät Solmecke. Ob dies den Betroffenen wirklich hilft, bleibt allerdings fraglich.
Vergeltungsaktionen sind keine Notwehr
Vor allem in jenen Fällen, in denen Betroffenen nicht ausreichend geholfen wird, wachsen Bedürfnisse der Selbstjustiz als Befreiungsakt. So auch bei Hegemann. „Ich muss ehrlich zugeben, dass Gewaltfantasien zugenommen haben. Man tut es zwar nicht, aber irgendwo möchte man demjenigen einfach irgendwann auch etwas Schlimmes antun, der einen selbst so leiden lässt.“ Vernunft und Selbstbeherrschung halten die Dortmunderin davon ab. Eine weise Entscheidung, wenn es nach dem Rechtsexperten Solmecke geht: „Selbstjustiz – also das eigenmächtige Bestrafen oder Bedrohen des Täters – ist in Deutschland nicht erlaubt und selbst strafbar.“
Opfer dürfen sich jedoch im Rahmen des Notwehrrechts (§ 32 StGB) wehren, wenn ein rechtswidriger Angriff gerade passiert – nicht aber, wenn er bereits beendet ist. „Die Verteidigung muss dabei zwar verhältnismäßig und notwendig sein. Im Zweifel kann man aber – je nach Situation – auch Gewalt einsetzen, um einen physisch aufdringlichen Täter abzuweisen“, sagt Solmecke. Vergeltungsaktionen oder präventives Handeln (etwa den Täter selbst bedrohen) sind allerdings keine Notwehr. „Stattdessen sollte man auf rechtliche Schutzmechanismen setzen – auch wenn diese leider manchmal unzureichend greifen“, so der Experte.
Es besteht Handlungsbedarf
Erst kürzlich habe Beate Hegemann ihren Stalker wieder mit dem Fahrrad am Fenster vorbeifahren sehen, weshalb sie nun über einen Wohnungswechsel nachdenkt. Auf das vergangene Jahr blickt sie trübselig zurück. „Ich würde mir wünschen, dass Stalking als Strafbestand etwas einfacher zu handhaben wäre. Wenn sogar bei der Polizei die Schultern nach oben wandern und dir gesagt wird, dass die Beweislage nicht ausreichend ist, dann zermürbt das auf Dauer jeden“, so die 44-Jährige.
Auch Florian Wedell ist der Meinung, dass der Handlungsbedarf zum Wohle der Betroffenen von Stalking enorm groß ist. „Es müssen nachhaltige Konzepte zum Schutz der Betroffenen geschaffen werden. Das ist deswegen so wichtig, weil Stalking in manchen Fällen bedauerlicherweise nur einen oder den ersten Schritt zu schwereren Gewaltstraftaten darstellt“, so der Psychologe.


